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title: "EinglVO — Verordnung über die Höhe der Beteiligung des überörtlichen Trägers an den Aufwendungen der örtlichen Träger der Eingliederungshilfe und der Sozialhilfe ab dem Jahr 2022 und über die Erstellung und den Inhalt der Empfehlungen des Gemeinsamen Ausschusses"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/ni/einglvo"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Niedersachsen"
language: "de"
source: "https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/d5051701-2d64-38e0-9194-8d8ff197eee7"
updated: "2026-05-13T16:26:15+00:00"
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# EinglVO — Verordnung über die Höhe der Beteiligung des überörtlichen Trägers an den Aufwendungen der örtlichen Träger der Eingliederungshilfe und der Sozialhilfe ab dem Jahr 2022 und über die Erstellung und den Inhalt der Empfehlungen des Gemeinsamen Ausschusses

**Landesrecht Niedersachsen**
*Ausfertigung:* 11.08.2023


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— Verordnung über die Höhe der Beteiligung des überörtlichen Trägers an den Aufwendungen der örtlichen Träger der Eingliederungshilfe und der Sozialhilfe ab dem Jahr 2022 und über die Erstellung und den Inhalt der Empfehlungen des Gemeinsamen Ausschusses
Amtliche Fassung: https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/d5051701-2d64-38e0-9194-8d8ff197eee7
Quelle: voris.wolterskluwer-online.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
