EFRE-PGFördErl · Niedersachsen

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen (EFRE-Programmgebiete)

Amtliche Abkürzung:
EFRE-PGFördErl
Ausfertigungsdatum:
01.07.2023
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Anlage EFRE

PGFördErl - Auswahlkriterien für die Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen (EFRE-Programmgebiete)

1.Förderwürdige Maßnahmen müssen für eine Berücksichtigung eine Mindestpunktzahl von 60 aufweisen, davon mindestens 48 Punkte im Rahmen der richtlinienspezifischen fachlichen Kriterien und der regionalfachlichen Bewertungskomponente sowie mindestens 12 Punkte in dem Bewertungsblock Querschnittsziele. 2.Auf der Grundlage der erreichten Gesamtpunktzahl werden die bei der NBank vorliegenden Anträge, die sowohl förderwürdig als auch bewilligungsreif sind, priorisiert und unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von dieser entschieden und bewilligt. Diese Entscheidungen ergehen unter maßgeblicher Berücksichtigung der in den haushalterischen Einplanungsrunden zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel.3.Im Rahmen der Beurteilung zur Förderwürdigkeit wird das jeweils zuständige ArL hinzugezogen und um ein Votum gebeten. Dieses Votum ist im Rahmen der Bewilligung bei der Förderwürdigkeitsprüfung zu berücksichtigen und zu dokumentieren.KriteriumBepunktungMindestpunktzahlmaximale Punktzahl1.Richtlinienspezifische fachliche Kriterien33551.1Sicherung und/oder Schaffung sozialversicherungspflichtiger Dauerarbeitsplätze (einschließlich Ausbildungsplätze)15mehr als 6015mehr als 401020 bis 4051.2Hochwertigkeit der Maßnahme40Die Infrastrukturmaßnahme1.2.1leistet einen Beitrag zum Strukturwandel in den Unternehmen vor Ort hin zu einer forschungs- und wissensintensiven Wirtschaft und damit Unterstützung regional-spezifischer Wachstums- und Innovationsprozesse (siehe RIS3, PZ1, OZ2) durch:25-Begünstigung einer Vernetzung von wachsenden und innovativen KMU untereinander und/oder mit Hochschulen und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen *)10-Stärkung der Wettbewerbsposition von KMU *)5-Schaffung von Rahmenbedingungen für die Digitalisierung von Arbeits- und Wirtschaftsprozessen *)5-Förderung regionaler Wertschöpfungsketten *)51.2.2Qualität des regionalen Gewerbeflächenkonzeptes:15sehr gut (lässt eine 90 %ige Auslastung innerhalb des Zweckbindungszeitraums erwarten)15gut (lässt eine mindestens 75 %ige Auslastung innerhalb des Zweckbindungszeitraums erwarten)10mittel (lässt eine mindestens 50 %ige Auslastung innerhalb des Zweckbindungszeitraums erwarten)52.Regionalfachliche BewertungskomponenteKeine eigene Mindestpunktzahl, aber 48 Punkte zusammen mit den richtlinienspezifischen fachlichen Kriterien. 25ADas Projekt leistet einen Beitrag zur regionalen Entwicklung gemäß der Regionalen Handlungsstrategie. 10BDas Projekt zeichnet sich durch einen kooperativen Ansatz aus (Zusammenarbeit mehrerer Gebietskörperschaften, relevanter Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft usw.). 5CGrenzübergreifende Zusammenarbeit5(Das Projekt leistet einen Beitrag zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Europa.)DModellhaftigkeit5Das Projekt verfolgt einen besonders geeigneten Ansatz zur regionalen Entwicklung (z. B. ein besonders integrativer oder modellhafter und übertragbarer Ansatz).3.Querschnittsziele12203.1"Nachhaltige Entwicklung"311(Die Infrastrukturmaßnahme steht im Einklang mit dem Ziel der Förderung der nachhaltigen Entwicklung durch folgende, beispielgebende Umweltmaßnahmen:-Versorgungskonzept mit umweltgerechter Energie- und Wärmeversorgung [BHKW mit Nutzung erneuerbarer Energie, PV auf Dächern, Nutzung von grünem Wasserstoff, Geothermie, Fernwärme]-Nutzung von Verbundbeziehungen zwischen anzusiedelnden Unternehmen [wie die Nutzung von Abwärme eines Unternehmens]-umweltfreundliches Verkehrskonzept [ÖPNV-Anbindung, Radwege, Ladeinfrastruktur für E-Mobilität]-Bebauung durch Gewerbetreibende: Dachbegrünung, energieeffiziente Gewerbebauten [Dämmung, Fenster, etc.]-Begrünung, Anpflanzung von [Klima-]Bäumen auf öffentlichen und privaten Flächen-energiesparende Beleuchtungen [LED, Anzahl der Lampen, ggf. Abschalttechniken]-Reduzierung oder Vermeidung von Emissionen und Immissionen-Altstandort-Revitalisierung [Reduzierung des Flächenverbrauchs].Da es einige Projektbestandteile gibt, die sich zwangsläufig negativ auf die Umwelt auswirken [z. B. Flächenversiegelung], kann ein wesentlicher Beitrag zum Querschnittsziel darin bestehen, dass solche negativen Auswirkungen wo immer möglich verringert werden.)3.2 "Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit" (Im Förderantrag ist dargelegt, mit welchen Maßnahmen in jeder Hinsicht ein diskriminierungsfreier und barrierefreier Zugang zu der geförderten Infrastruktur gewährleistet ist.)33.3 "Gute Arbeit" (Bei einer Vergabe öffentlicher Aufträge sind die Bestimmungen des NTVergG einzuhalten.)33.4 Gleichstellung (Im Förderantrag ist dargelegt, auf welche Weise die Gleichstellung der Geschlechter sichergestellt werden soll.)33.5 Punktabzug bei Vorförderung Zu berücksichtigen sind Förderungen innerhalb der letzten sechs Jahre. Maßgeblich ist jeweils das Datum der Bewilligung.- 5Mindestpunktzahl60Höchstpunktzahl100*)Das Vorliegen der Voraussetzungen ist im Antrag schriftlich zu begründen.Red. Hinweis zur GeltungsdauerAußer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 des Erl. vom 26. Juni 2023 (Nds. MBl. S. 522)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.