DSchwBGZustB · Niedersachsen

Durchführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch; unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr; Bestimmung der zuständigen Behörde

Amtliche Abkürzung:
DSchwBGZustB
Ausfertigungsdatum:
01.01.2005
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.