DSchPlRdErl · Niedersachsen

Richtlinie zur Kennzeichnung von Baudenkmalen und Bodendenkmalen gemäß § 28 Abs. 2 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz mit einer Denkmalschutzplakette

Amtliche Abkürzung:
DSchPlRdErl
Ausfertigungsdatum:
01.01.2025
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Anlage DSchPlRdErl

Gestaltung der Denkmalschutzplakette für Baudenkmale und Bodendenkmale

Die Denkmalschutzplakette besteht aus emailliertem und bombiertem Stahlblech und hat eine quadratische Form mit einer Seitenlänge von 195 × 195 mm. Das Zentrum der Plakette enthält das niedersächsische Landeswappen nach § 1 Abs. 1 NWappG. Über dem schwarz umrandeten Landeswappen ist waagerecht die Inschrift "DENKMAL" und dem Landeswappen die Inschrift "Niedersachsen" zu lesen.Beschreibung:Größe des Quadrates195 mm × 195 mmFarbe des HintergrundesRAL 9003 (Signalweiß)Farbe des WappensRAL 9005 (Tiefschwarz) RAL 9003 (Signalweiß) 4c-Druck Hintergrund rot: C000|M100|Y080|K000 Farbe der Striche und der SchriftRAL 9005 (Tiefschwarz)Strichstärke2,0 und 1,8 mmSchriftgröße "DENKMAL"Futura bold 54,0 ptSchriftgröße "Niedersachsen"Futura bold 40,0 ptEckbohrungen für SenkkopfschraubenØ 7 mmRed. Hinweis zur GeltungsdauerAußer Kraft am 1. Januar 2031 durch Nummer 8 des RdErl. vom 12. November 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 570)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.