BNatSchG-VRRdErl · Niedersachsen

Vorkaufsrecht gemäß § 66 BNatSchG i. V. m. § 40 NNatSchG

Amtliche Abkürzung:
BNatSchG-VRRdErl
Ausfertigungsdatum:
01.01.2025
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.