Bemessung des Hundertsatzes bei Renten für Schaden an Körper oder Gesundheit (§§ 31 BEG, 15 und 15a der 2. DV-BEG)
- Amtliche Abkürzung:
- BmHSRdErl
- Ausfertigungsdatum:
- 06.05.1968
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.