BiolV-RdErl · Niedersachsen

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zur Bewahrung natürlicher Ressourcen, zur Förderung von Vorhaben zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Biologischen Vielfalt sowie für die Durchführung von Vorhaben zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen und Landschaften und zur Verbesserung von Ökosystemleistungen im Land Niedersachsen und in der Freien Hansestadt Bremen in der ELER-Förderperiode 2023-2027 (Richtlinie Erhalt und Entwicklung der Biologischen Vielfalt - BiolV)

Amtliche Abkürzung:
BiolV-RdErl
Ausfertigungsdatum:
23.08.2023
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Anlage BiolV

RdErl - Auswahlkriterien

ELER-Förderperiode 2023-2027 Richtlinie Erhalt und Entwicklung der Biologischen Vielfalt (BiolV) AuswahlkriterienNiedersachsen und Bremen Interventionscode: EL-0408 1. Allgemeine AngabenBegünstigter: Registriernummer: Bezeichnung des Vorhabens: Posteingangsnummer (PEL): Antragsjahr:Vorhaben beantragt nach:EL-0408-01 (RL BiolV, Nummer 2.1)> Nummer 2☐EL-0408-02 (RL BiolV, Nummer 2.2)> Nummer 3☐(Hinweis: Mehrfachnennungen sind möglich)2. Naturschutzfachliche KriterienBiolV EL-0408-01 "Investitionen zur Bewahrung natürlicher Ressourcen" Bewertung *)Punkte2.1 Lage des Vorhabens in der Förderkulisse Das Vorhaben liegt: -im europäischen Schutzgebietssystem Natura 2000,4-in einem Naturschutzgebiet/Großschutzgebiet,3-in den Kulissen "Nds. Moorlandschaften"/"Nds. Wiesenvogelschutzprogramm",2-in einem sonstigen Gebiet mit hohem Naturwert,1-in keinem Schutzgebiet/in keiner der o. g. Kulissen.02.2 Förderung von Arten und Biotop-/Lebensraumtypen der Anhänge zur FFH-RL und Vogelschutz-RL, für die aufgrund der Biodiversitätsstrategie 2030 der EU-Kommission/ Ziel zur Verbesserung des Erhaltungszustands (in Abstimmung zwischen den Bundesländern und dem Bundesamt für Naturschutz) ein besonderer Handlungsbedarf zur Verbesserung des Erhaltungszustandes konstatiert wurde. (Grundlage: EU-Vorgabe) 402.3 Vorkommen von Arten und Lebensraum-/Biotoptypen mit besonderem Handlungsbedarf (NDS/HB), die -vom Aussterben bedroht sind,4-stark gefährdet sind,3-gefährdet/potentiell gefährdet sind,2-sonstige Arten/Biotope von landesweiter Bedeutung sind.12.4 Das Vorhaben dient der Umsetzung der Erhaltungsziele oder der Wiederherstellungsziele aus dem Netzzusammenhang, die aus einer Natura 2000-Maßnahmenplanung abgeleitet sind. 32102.5 Lage des Vorhabens innerhalb der Kulissen der Bundesprogramme "Biologische Vielfalt" - Förderschwerpunkt "Hotspots" - und/oder "Blaues Band Deutschland" (Grundlage: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, 01/2011) 202.6 Das Vorhaben dient der Umsetzung des Biotopverbunds nach § 20 BNatSchG i. V. m. § 13a NNatSchG und/oder der Biotopvernetzung nach § 21 BNatSchG. 202.7 Das Vorhaben dient der Zielerfüllung des Nds. Landschaftsprogramms, der Nds. Naturschutzstrategie, der Aktionsprogramme (Nds. Moorlandschaften, Nds. Wiesenvogelschutzprogramm, Nds. Gewässerlandschaften) oder dem Ziel- und Maßnahmenkonzept des Landschaftsprogramms Bremen (Grundlage: www.umwelt.niedersachsen.de oder www.lapro-bremen.de) 43212.8 Kostenanteil Flächenerwerb innerhalb des Projektgebietes: -0 % - 10 %3-10 % - 50 %2-50 % - 75 %1-> 75 %0Erreichte Punktzahl "Naturschutzfachliche Kriterien Nummer 2"Maximal erreichbare Punktzahl263. Naturschutzfachliche KriterienBiolV EL-0408-02 "Naturschutz- und Umweltplanungen, Monitoring und Studien" Bewertung *)Punkte3.1 Die Natura 2000-konforme hoheitliche Sicherung ist erfolgt. 203.1 a Die Konzipierung von Managementmaßnahmen für das Natura 2000 (Teil-)Gebiet ist bisher weder durch Maßnahmenblätter noch durch einen Managementplan erfolgt. 403.2 Vorkommen von prioritären Lebensraumtypen und Arten gemäß den Anhängen I und II der FFH-Richtlinie sowie ergänzende Bewertungsregel für EU-Vogelschutzgebiete. Bewertungsregel: Soweit das Kriterium 3.1 a nicht einschlägig ist, erhalten Anträge, die nur Flächen von EU-Vogelschutzgebieten betreffen, als Punktwert den Mittelwert aller jeweiligen Anträge der Antragsrunde, die für FFH-Gebiete gemäß dem Kriterium 3.2 vergeben werden. (Grundlagen: FFH-Richtlinie sowie die Vogelschutzrichtlinie) 432103.3 Vorkommen von signifikanten Arten und Lebensraumtypen, für die aufgrund des ungünstigen oder schlechten Erhaltungszustandes sowie des Erhaltungszustandsverbesserungsziels der Biodiversitätsstrategie 2030 der EU-Kommission (in Abstimmung zwischen den Bundesländern und dem Bundesamt für Naturschutz) ein besonderer Handlungsbedarf zur Verbesserung des Erhaltungszustandes konstatiert wurde. (Grundlage: EU-Vorgabe oder Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz "Liste der Arten und Lebensraumtypen") 432103.4 Vorkommen von Arten und Lebensraum-/Biotoptypen mit besonderem Handlungsbedarf (für Bremen nichtzutreffend). (Grundlage: NLWKN-Prioritätenlisten der Arten und Lebensraum-/ Biotoptypen mit besonderem Handlungsbedarf 2011 - siehe https://www.nlwkn.niedersachsen.de/download/142294) 43213.5 Vorkommen von überwiegend nutzungsgeprägten Lebensraumtypen/nutzungsabhängigen Arten oder bestehende komplexe Problemlagen (Ziel- und/oder Nutzungskonflikte) (Grundlage: EU-Vorgabe) 43213.6 Der geplante Natura 2000-Managementplan erfüllt die naturschutzfachlichen Mindestanforderungen des Leitfadens des NLWKN zur Erstellung eines Natura 2000-Managementplans (für Bremen nichtzutreffend). (Grundlage: NLWKN - "Leitfaden zur Maßnahmenplanung für Natura 2000-Gebiete in Niedersachsen" - "Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen" 2/2016) 403.7 Das geplante Biotopverbundkonzept konkretisiert und/oder ergänzt bereits vorhandene Biotopverbundplanungen übergeordneter Ebenen und trägt so zur Umsetzung des Biotopverbunds auf überregionaler/landesweiter und/oder regionaler und/oder lokaler Ebene bei. (Grundlage: Nds. Landschaftsprogramm [MU 2021], LRP/regionale Biotopverbundplanung der Landkreise [siehe www.nlwkn.de - "Stand der Erarbeitung von Landschaftsrahmenplänen" -], lokale Biotopverbundplanungen der Kommunen) 43210Erreichte Punktzahl "Naturschutzfachliche Kriterien Nummer 3"Maximal erreichbare Punktzahl304. Zusätzliche Kriterien (zur weiteren Differenzierung)Bewertung *)Punkte4.1 Das Vorhaben hat Synergieeffekte mit anderen EU-geförderten Maßnahmen (u. a. ELER, EFRE, LIFE-IP). Auf den Ausschluss von Doppelförderung ist zu achten! 4204.2 Das Vorhaben ist ein in sich geschlossenes Projekt, das nach Abschluss nur mit geringen oder keinen weiteren Folgekosten für das jeweilige Bundesland verbunden ist. 204.3 Günstige Kosten-/Nutzen-Relation 32104.4 Anschlussvorhaben oder Weiterführung von in den vorherigen ELER-Förderperioden (PROLAND, PROFIL, PFEIL) durchgeführten Vorhaben. 20Erreichte Punktzahl "Zusätzliche Kriterien Nummer 4"Maximal erreichbare Punktzahl nebst Zusatzpunkt11Nummer 2 BiolV EL-0408-01 Nummer 3 BiolV EL-0408-02 Nummer 4 "Zusätzliche Kriterien" Gesamtpunktzahl des Vorhabens - Nummern 2 - 4*)Erläuterung zu den Nummern 2.2, 2.4 bis 2.7, 3.1 bis 3.7 und 4.1 bis 4.4:0 Punkte=trifft nicht zu1 Punkt=trifft weniger zu2 Punkte=trifft zu3 Punkte=trifft im hohen Maße zu4 Punkte=trifft im besonders hohen Maße zu.Red. Hinweis zur GeltungsdauerAußer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 des RdErl. vom 23. August 2023 (Nds. MBl. S. 607)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.