Zuziehung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern als Begleitpersonen bei unüberwachten Besuchen
- Amtliche Abkürzung:
- BDolmJAV
- Ausfertigungsdatum:
- 13.01.2023
Zuziehung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern als Begleitpersonen bei unüberwachten Besuchen
AV d. MJ v. 13. 1. 2023 (4105 - 404.37)
Vom 13. Januar 2023 (Nds. Rpfl. S. 256)
VORIS Gliederungsnummer 34302
I.
Im Interesse einer landesweit einheitlichen Verfahrensweise in den Justizvollzugs-, Jugend- und Jugendarrestanstalten sowie psychiatrischen Krankenhäusern bei der Zulassung von Dolmetscherinnen oder Dolmetschern als Begleitpersonen von Personen, deren Besuche aufgrund von Rechtsvorschriften nicht überwacht werden dürfen, wird angeordnet:
II.
Diese AV tritt am 13. 01. 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2027 außer Kraft.
| Redaktionelle Inhaltsübersicht | Abschnitt |
|---|---|
| Voraussetzungen der Teilnahme an unüberwachten Besuchen | 1 |
| Persönliche Zuverlässigkeit | 2 |
| Allgemeine Beeidigung | 3 |
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.