BDolmJAV · Niedersachsen

Zuziehung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern als Begleitpersonen bei unüberwachten Besuchen

Amtliche Abkürzung:
BDolmJAV
Ausfertigungsdatum:
13.01.2023
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Zuziehung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern als Begleitpersonen bei unüberwachten Besuchen

AV d. MJ v. 13. 1. 2023 (4105 - 404.37)

Vom 13. Januar 2023 (Nds. Rpfl. S. 256)

VORIS Gliederungsnummer 34302

I.

Im Interesse einer landesweit einheitlichen Verfahrensweise in den Justizvollzugs-, Jugend- und Jugendarrestanstalten sowie psychiatrischen Krankenhäusern bei der Zulassung von Dolmetscherinnen oder Dolmetschern als Begleitpersonen von Personen, deren Besuche aufgrund von Rechtsvorschriften nicht überwacht werden dürfen, wird angeordnet:

II.

Diese AV tritt am 13. 01. 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2027 außer Kraft.

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Voraussetzungen der Teilnahme an unüberwachten Besuchen1
Persönliche Zuverlässigkeit2
Allgemeine Beeidigung3

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.