ASozVZustRdErl · Niedersachsen

Durchführung des Berufsbildungsgesetzes; Bestimmung der zuständigen Stelle für den Ausbildungsberuf der oder des Sozialversicherungsfachangestellten

Amtliche Abkürzung:
ASozVZustRdErl
Ausfertigungsdatum:
01.01.2008
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Durchführung des Berufsbildungsgesetzes; Bestimmung der zuständigen Stelle für den Ausbildungsberuf der oder des Sozialversicherungsfachangestellten

RdErl. d. MK v. 27.7.2007 - 45-87117/30 -

Vom 27. Juli 2007 (Nds. MBl. S. 799)

- VORIS 22420 -

Bezug:
RdErl. v. 3.9.1974 (Nds. MBl. S. 1957)
- VORIS 22420 00 00 00 008 -

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.