Durchführung des Berufsbildungsgesetzes; Bestimmung der zuständigen Stelle für den Ausbildungsberuf der oder des Sozialversicherungsfachangestellten
- Amtliche Abkürzung:
- ASozVZustRdErl
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2008
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.