ArbGVKSchB · Niedersachsen

Beschluß des Landesministeriums über die Benennung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes als Arbeitgebervertreter in Kündigungsangelegenheiten Schwerbehinderter für den Widerspruchsausschuß der Hauptfürsorgestelle Hannover

Amtliche Abkürzung:
ArbGVKSchB
Ausfertigungsdatum:
15.08.1974
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Beschluß des Landesministeriums über die Benennung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes als Arbeitgebervertreter in Kündigungsangelegenheiten Schwerbehinderter für den Widerspruchsausschuß der Hauptfürsorgestelle Hannover

MS - 43 00 07/2

Vom 16. Juli 1974 (Nds. MBl. S. 1449)

- GültL 50/23 -

- VORIS 84200 00 00 00 001 -

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.