---
title: "AllgVorbehVO — Allgemeine Verordnung über die den Landkreisen gegenüber den großen selbständigen Städten und den selbständigen Gemeinden vorbehaltenen Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises (Allgemeine Vorbehaltsverordnung - AllgVorbehVO)"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/ni/allgvorbehvo"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Niedersachsen"
language: "de"
source: "https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/00cc7413-a94d-32cd-b33e-34c083c8a2a5"
updated: "2026-09-01T03:36:25+00:00"
---

# AllgVorbehVO — Allgemeine Verordnung über die den Landkreisen gegenüber den großen selbständigen Städten und den selbständigen Gemeinden vorbehaltenen Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises (Allgemeine Vorbehaltsverordnung - AllgVorbehVO)

**Landesrecht Niedersachsen**
*Ausfertigung:* 26.06.2026


### § 2 — Vorbehalte gegenüber den großen selbständigen Städten und den selbständigen Gemeinden

Die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises aufgrund der folgenden Rechtsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung bleiben den Landkreisen gegenüber den großen selbständigen Städten und den selbständigen Gemeinden vorbehalten: 1.(weggefallen)2.(weggefallen)3.(weggefallen)4.§§ 1 und 2 Abs. 1 Nr. 5 der Anforderungsbehörden- und Bedarfsträgerverordnung vom 12. Juni 1989 (BGBl. I S. 1088), zuletzt geändert durch Artikel 9 der Verordnung vom 2. Juni 2016 (BGBl. I S. 1257).

---

— Allgemeine Verordnung über die den Landkreisen gegenüber den großen selbständigen Städten und den selbständigen Gemeinden vorbehaltenen Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises (Allgemeine Vorbehaltsverordnung - AllgVorbehVO)
Amtliche Fassung: https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/00cc7413-a94d-32cd-b33e-34c083c8a2a5
Quelle: voris.wolterskluwer-online.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
