Verordnung zur Verlegung der zentralen Stelle für die Beteiligung bei Baumaßnahmenim Rahmen von Zuwendungsbaumaßnahmen des Bundes und des Landes(Zuwendungsbaumaßnahmenzuständigkeitsverordnung - ZuwBauZustVO M-V) Vom 25. November 2024
- Ausfertigungsdatum:
- 25.11.2024
- Fundstelle:
- GVOBl. M-V 2024, 608
Aufgrund des § 5 Absatz 4 des Staatshochbau- und Liegenschaftsverwaltungsorganisationsgesetzes vom 24. September 2019 (GVOBl. M-V S. 618), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVOBl. M-V S. 400, 402) geändert worden ist, verordnet das Finanzministerium:
§ 1Die zentrale Stelle nach § 5 Absatz 2 des Staatshochbau- und Liegenschaftsverwaltungsorganisationsgesetzes wird vom Staatlichen Bau- und Liegenschaftsamt Rostock in das Finanzministerium verlegt.
§ 2Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.