Gesetz zum Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Medizinprodukten (ZLG)Vom 21. Februar 1996
- Ausfertigungsdatum:
- 21.02.1996
- Fundstelle:
- GVOBl. M-V 1996, 130
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1Dem von den Ländern am 30. Juni 1994 in Berlin unterzeichneten Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Medizinprodukten wird zugestimmt.
§ 2(1) Das Abkommen* wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.(2) Der Tag des Inkrafttretens ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekanntzugeben.
§ 3Dieses Gesetz tritt mit dem Tag des Inkrafttretens des Abkommens in Kraft.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.