ZDF-StVAG MV · Mecklenburg-Vorpommern

Ausführungsgesetz zum ZDF-Staatsvertrag (ZDF-StVAG MV) Vom 17. Dezember 2015 *

Ausfertigungsdatum:
17.12.2015
Fundstelle:
GVOBl. M-V 2015, 550
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel ZDF-StVAG

Auf Vorschlag der Landesregierung beschließt der Landtag Mecklenburg-Vorpommern mit Zwei-Drittel-Mehrheit, welcher Verband beziehungsweise welche Organisation für die neue Amtsperiode gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe q) Doppelbuchstabe hh) ZDF-Staatsvertrag ein Entsenderecht für die Vertreterin oder den Vertreter in den Fernsehrat erhält. Kommt diese Mehrheit nicht zustande, genügt bei einer weiteren Abstimmung die einfache Mehrheit. Weitere Einzelheiten des Verfahrens über die Entsendung und Abberufung regeln der ZDF-Staatsvertrag und die entsprechende Satzung.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.