WPODAbkG MV · Mecklenburg-Vorpommern

Gesetz zu dem Abkommen über die Durchführung der Wirtschaftsprüferordnung in den Ländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein Vom 30. Juni 1992

Ausfertigungsdatum:
30.06.1992
Fundstelle:
GVOBl. M-V 1992, 386
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel WPODAbkG

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

§ 1(1) Dem von den Ländern Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein am 13. Januar 1992, 15. November 1991, 2. Dezember 1991, 17. Dezember 1991 und 20. Dezember 1991 geschlossenen Abkommen über die Durchführung der Wirtschaftsprüferordnung wird zugestimmt. (2) Das Abkommen* wird nachstehend veröffentlicht.(3) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 6 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekanntzumachen.

§ 2

§ 2Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.