Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Staatsvertrag über die Versorgungslastenteilung bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln und zur Neuregelung der Versorgungslastenteilung bei landesinternen Dienstherrenwechseln Vom 24. Juni 2010
- Ausfertigungsdatum:
- 24.06.2010
- Fundstelle:
- GVOBl. M-V 2010, 320
Artikel 1 Zustimmungsgesetz
Artikel 2 Gesetz zur Neuregelung der Versorgungslastenteilung bei landesinternen Dienstherrenwechseln (Versorgungslastenteilungsgesetz - VLTG M-V)
Artikel 3 Inkrafttreten(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag über die Versorgungslastenteilung nach seinem § 17 in Kraft tritt, wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt gegeben.*)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.