VLTG M-V · Mecklenburg-Vorpommern

Gesetz zur Neuregelung der Versorgungslastenteilung bei landesinternen Dienstherrenwechseln (Versorgungslastenteilungsgesetz- VLTG M-V) Vom 24. Juni 2010 *)

Ausfertigungsdatum:
24.06.2010
Fundstelle:
GVOBl. M-V 2010, 320
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Geltungsbereich

§ 1 Geltungsbereich Dieses Gesetz gilt für das Land sowie die Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstige, unter der Aufsicht des Landes stehende Körperschaften, rechtsfähige Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, soweit sie Beamtinnen oder Richterinnen oder Beamte oder Richter haben.

§ 2

Versorgungslastenteilung

§ 2 Versorgungslastenteilung (1) Die Regelungen des Staatsvertrages über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln finden auf landesinterne Dienstherrenwechsel sinngemäß Anwendung. (2) Sofern die Zahlung von Versorgungsbezügen und die Abwicklung der Versorgungslastenteilung entsprechend § 8 Absatz 4 des Staatsvertrages auf den Kommunalen Versorgungsverband oder eine andere Einrichtung übertragen ist, können für Dienstherrenwechsel zwischen ihren Mitgliedern durch Satzung Regelungen getroffen werden, die vom Staatsvertrag abweichen. Durch die Regelungen nach Satz 1 muss jedoch die Durchführung des Staatsvertrages im Verhältnis zu nicht an der Einrichtung beteiligten Dienstherren gewährleistet bleiben.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.