Mecklenburg-Vorpommern

Bekanntmachung über das endgültige Inkrafttreten der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 23. Mai 1993 Vom 23. August 1994

Ausfertigungsdatum:
23.08.1994
Fundstelle:
GVOBl. M-V 1994, 811
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel VerfBek

Nach § 3 des Gesetzes über die Verabschiedung und das Inkrafttreten der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 23. Mai 1993 (GVOBl. M-V S. 371) wird unter Hinweis auf die Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses durch den Landeswahlleiter vom 6. Juli 1994 (AmtsBl. M-V S. 798) verkündet, daß die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 23 Mai 1993 (GVOBI. M-V S. 372) im Volksentscheid von der Mehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden Stimmberechtigten genehmigt worden ist.Die Verfassung tritt mit Beendigung der ersten Wahlperiode des Landtages endgültig in Kraft.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.