UnfallkassenermG M-V · Mecklenburg-Vorpommern

Gesetz zur Ermächtigung der Landesregierung zur Regelung der Organisation und Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand Mecklenburg-Vorpommern (Unfallkassenermächtigungsgesetz - UnfallkassenermG M-V) Vom 15. Dezember 1997

Ausfertigungsdatum:
15.12.1997
Fundstelle:
GVOBl. M-V 1997, 757
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel UnfallkassenermG

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

§ 1Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Organisation und die Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand gemäß § 218 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1254), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 24. März 1997 (BGBl. I S. 594) mit der Maßgabe, eine gemeinsame Unfallkasse für den Landes- und Kommunalbereich einzurichten, zu regeln.

§ 2

§ 2Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.