TSchutzRLGHHZustAbkG MV · Mecklenburg-Vorpommern

Gesetz zu dem Abkommen über die Zuständigkeit des Landgerichts Hamburg für Rechtsstreitigkeiten über technische Schutzrechte Vom 6. November 1993

Ausfertigungsdatum:
06.11.1993
Fundstelle:
GVOBl. M-V 1993, 919
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1Dem am 17. November 1992 in Lüneburg unterzeichneten Abkommen über die Zuständigkeit des Landgerichts Hamburg für Rechtsstreitigkeiten über technische Schutzrechte wird zugestimmt.

Artikel

Artikel 2Das Abkommen* wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.

Artikel

Artikel 3Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 5 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Mecklenburg-Vorpommern bekanntzugeben.

Eingangsformel TSchutzRLGHHZustAbkG

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.