Gesetz zu dem Abkommen über die Zuständigkeit des Landgerichts Hamburg für Rechtsstreitigkeiten über technische Schutzrechte Vom 6. November 1993
- Ausfertigungsdatum:
- 06.11.1993
- Fundstelle:
- GVOBl. M-V 1993, 919
Artikel 1Dem am 17. November 1992 in Lüneburg unterzeichneten Abkommen über die Zuständigkeit des Landgerichts Hamburg für Rechtsstreitigkeiten über technische Schutzrechte wird zugestimmt.
Artikel 2Das Abkommen* wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.
Artikel 3Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 5 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Mecklenburg-Vorpommern bekanntzugeben.
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.