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title: "StrVollzZustAbkG MV — Gesetz zur Zustimmung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu dem Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Länder vom 6. Juni 1991 Vom 3. März 1992"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/mv/strvollzzustabkgmv"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern"
language: "de"
source: "https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-StrVollzZustAbkGMVrahmen"
updated: "2026-05-13T16:46:14+00:00"
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# StrVollzZustAbkG MV — Gesetz zur Zustimmung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu dem Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Länder vom 6. Juni 1991 Vom 3. März 1992

**Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern**
*Ausfertigung:* 03.03.1992
*Fundstelle:* GVOBl. M-V 1992, 186


### Eingangsformel StrVollzZustAbkG

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

### § 1

§ 1Dem am 6. Juni 1991 in Berlin unterzeichneten Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Länder wird zugestimmt.

### § 2

§ 2(1) Das Abkommen* wird nachstehend veröffentlicht.(2) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1992 in Kraft.

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— Gesetz zur Zustimmung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu dem Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Länder vom 6. Juni 1991 Vom 3. März 1992
Amtliche Fassung: https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-StrVollzZustAbkGMVrahmen
Quelle: www.landesrecht-mv.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
