StrVollzZustAbkG MV · Mecklenburg-Vorpommern

Gesetz zur Zustimmung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu dem Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Länder vom 6. Juni 1991 Vom 3. März 1992

Ausfertigungsdatum:
03.03.1992
Fundstelle:
GVOBl. M-V 1992, 186
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel StrVollzZustAbkG

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

§ 1Dem am 6. Juni 1991 in Berlin unterzeichneten Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Länder wird zugestimmt.

§ 2

§ 2(1) Das Abkommen* wird nachstehend veröffentlicht.(2) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1992 in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.