Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Bildung eines Vollzugsverbundes in der Sicherungsverwahrung Vom 5. Juni 2014
- Ausfertigungsdatum:
- 05.06.2014
- Fundstelle:
- GVOBl. M-V 2014, 259
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1Dem am 13. März 2014 vom Land Mecklenburg-Vorpommern unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Bildung eines Vollzugsverbundes in der Sicherungsverwahrung wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2Über den bevorstehenden Beitritt eines weiteren Landes zum Staatsvertrag unterrichtet die Landesregierung den Landtag, bevor sie das für Justiz zuständige Ministerium ermächtigt, nach Artikel 8 Absatz 2 Satz 2 des Staatsvertrages die Zustimmung zum Beitritt zu erklären.
§ 3(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 9 Satz 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt zu geben.*)
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.