Gesetz zu dem Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren Vom 21. Juni 1992
- Ausfertigungsdatum:
- 21.06.1992
- Fundstelle:
- GVOBl. M-V 1992, 366
Artikel 1Dem am 6. November 1991 in Berlin unterzeichneten Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren wird zugestimmt.
Artikel 2Das Abkommen* wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.
Artikel 3Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 5 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Mecklenburg-Vorpommern bekanntzugeben.
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.