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title: "SchwbGAAbgG MV — Gesetz über das Sondervermögen \"Ausgleichsabgabe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch\" Vom 2. Februar 1994"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/mv/schwbgaabggmv"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern"
language: "de"
source: "https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-SchwbGAAbgGMVrahmen"
updated: "2026-05-13T16:42:36+00:00"
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# SchwbGAAbgG MV — Gesetz über das Sondervermögen "Ausgleichsabgabe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch" Vom 2. Februar 1994

**Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern**
*Ausfertigung:* 02.02.1994
*Fundstelle:* GVOBl. M-V 1994, 178


### § 1 — Errichtung

§ 1 ErrichtungDas Land Mecklenburg-Vorpommern errichtet unter dem Namen Sondervermögen "Ausgleichsabgabe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch" ein nicht rechtsfähiges Sondervermögen mit eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung.

### § 2 — Inhalt und Zweck

§ 2 Inhalt und ZweckDas Sondervermögen wird aus den dem Landesamt für Gesundheit und Soziales - Integrationsamt - verbleibenden Mitteln der Ausgleichsabgabe gebildet. Es dient der Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben einschließlich begleitender Hilfe im Arbeitsleben nach § 102 Abs. 1 Nr. 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch.

### § 4 — Verwaltung

§ 4 VerwaltungDas Sondervermögen wird vom Ministerium für Soziales und Gesundheit verwaltet.

### § 3 — Haftung

§ 3 HaftungFür die Verbindlichkeiten des Sondervermögens haftet das Land Mecklenburg-Vorpommern nur mit diesem. Für die sonstigen Verbindlichkeiten des Landes haftet das Land Mecklenburg-Vorpommern nicht mit dem Sondervermögen.

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— Gesetz über das Sondervermögen "Ausgleichsabgabe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch" Vom 2. Februar 1994
Amtliche Fassung: https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-SchwbGAAbgGMVrahmen
Quelle: www.landesrecht-mv.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
