Gesetz über die Reise- und Umzugskostenvergütung und das Trennungsgeld für die Beamten und Richter des Landes Mecklenburg-Vorpommern Vom 3. Juni 1998
- Ausfertigungsdatum:
- 03.06.1998
- Fundstelle:
- GVOBl. M-V 1998, 554
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1 (Änderungsanweisungen)
Artikel 2 Gesetz über die Reisekostenvergütung für die Beamten und Richter des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesreisekostengesetz - LRKG M-V)[Text]
Artikel 3 Gesetz über die Umzugskostenvergütung für die Beamten und Richter des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesumzugskostengesetz - LUKG M-V)[Text]
Artikel 4
Fortgeltung von Vorschriften
§ 1 Fortgeltung von VorschriftenErmächtigt das Gesetz zum Erlaß von Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, so gelten bis zu deren Inkrafttreten die jeweiligen für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst geltenden Vorschriften mit den unmittelbar aus diesem Gesetz sich ergebenden Abweichungen entsprechend.
Inkrafttreten
§ 2 InkrafttretenDieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.