RKUKTgG MV · Mecklenburg-Vorpommern

Gesetz über die Reise- und Umzugskostenvergütung und das Trennungsgeld für die Beamten und Richter des Landes Mecklenburg-Vorpommern Vom 3. Juni 1998

Ausfertigungsdatum:
03.06.1998
Fundstelle:
GVOBl. M-V 1998, 554
7 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel RKUKTgG

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel

Artikel 1 (Änderungsanweisungen)

Artikel

Artikel 2 Gesetz über die Reisekostenvergütung für die Beamten und Richter des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesreisekostengesetz - LRKG M-V)[Text]

Artikel

Artikel 3 Gesetz über die Umzugskostenvergütung für die Beamten und Richter des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesumzugskostengesetz - LUKG M-V)[Text]

Artikel

Artikel 4

§ 1

Fortgeltung von Vorschriften

§ 1 Fortgeltung von VorschriftenErmächtigt das Gesetz zum Erlaß von Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, so gelten bis zu deren Inkrafttreten die jeweiligen für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst geltenden Vorschriften mit den unmittelbar aus diesem Gesetz sich ergebenden Abweichungen entsprechend.

§ 2

Inkrafttreten

§ 2 InkrafttretenDieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.