RREP VP-LVO · Mecklenburg-Vorpommern

Landesverordnung über das Regionale Raumentwicklungsprogramm Vorpommern (RREP VP-LVO) Vom 19. August 2010**)

Ausfertigungsdatum:
19.08.2010
Fundstelle:
GVOBl. M-V 2010, 453
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel RREP

Aufgrund des § 9 Absatz 5 des Landesplanungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Mai 1998 (GVOBl. M-V S. 503, 613), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 12. Juli 2010 (GVOBl. M-V S. 366) geändert worden ist, verordnet die Landesregierung:

§ 1

§ 1(1) Das Regionale Raumentwicklungsprogramm Vorpommern wird festgestellt. Die Veröffentlichung erfolgt im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern. (2) Die verbindliche Wirkung des Programms erstreckt sich auf die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung und die raumordnerischen Festlegungen der Karte im Maßstab 1 : 100 000. Begründungen und Erläuterungskarten nehmen nicht an der Verbindlichkeit teil. (3) Von der Verbindlichkeit ausgenommen sind: 1. das Eignungsgebiet für Windenergieanlagen Papenhagen,2. das Eignungsgebiet für Windenergieanlagen Iven/Spantekow (begrenzt auf die nach dem 2. Beteiligungsverfahren beschlossene Erweiterung),*)3. das Eignungsgebiet für Windenergieanlagen Poppelvitz, Gemeinde Altefähr,4. die kartenmäßigen Darstellungen „Hafen/geplant“ für die Standorte Prerow und Göhren/Südstrand in der Karte 1 : 100 000. (4) In Programmsatz 6.5(2) Satz 2 ist das Wort „vorrangig“ durch das Wort „ausschließlich“ zu ersetzen.

§ 2

§ 2Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.