RegRaumOT5V MV · Mecklenburg-Vorpommern

Landesverordnung über die Verbindlichkeit der Fünften Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms Mittleres Mecklenburg/Rostock Vom 24. August 2006

Ausfertigungsdatum:
24.08.2006
Fundstelle:
GVOBl. M-V 2006, 702
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel RegRaumOT5V

Aufgrund des § 9 Abs. 5 des Landesplanungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Mai 1998 (GVOBl. M-V S. 503, 613), der zuletzt durch Artikel 2 und 2a des Gesetzes vom 14. Juli 2006 (GVOBl. M-V S. 560) geändert worden ist, verordnet die Landesregierung:

§ 1

§ 1Die Fünfte Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms Mittleres Mecklenburg/Rostock wird in der von der Landesregierung beschlossenen Fassung für verbindlich erklärt. Sie liegt beim Amt für Raumordnung und Landesplanung Mittleres Mecklenburg/Rostock zur Einsicht aus.

§ 2

§ 2Die verbindliche Wirkung des Regionalen Raumordnungsprogramms gemäß § 5 des Landesplanungsgesetzes erstreckt sich auf die Programmsätze und die Karte im Maßstab 1 : 100 000. Begründungen nehmen nicht an der Verbindlichkeit teil.

§ 3

§ 3Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.