RegRaumOT2VPomV MV · Mecklenburg-Vorpommern

Landesverordnung über die Verbindlichkeit der Zweiten Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms Vorpommern Vom 20. März 2006

Ausfertigungsdatum:
20.03.2006
Fundstelle:
GVOBl. M-V 2006, 140
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel RegRaumOT2VPomV

Aufgrund des § 9 Abs. 5 des Landesplanungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Mai 1998 (GVOBl. M-V S. 503, 613) verordnet die Landesregierung:

§ 1

§ 1Die Zweite Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms Vorpommern wird in der von der Landesregierung beschlossenen Fassung für verbindlich erklärt. Sie liegt beim Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern zur Einsicht aus.

§ 2

§ 2Die verbindliche Wirkung des Regionalen Raumordnungsprogramms gemäß § 5 des Landesplanungsgesetzes erstreckt sich auf die Programmsätze und die Karte im Maßstab 1:100000. Begründungen nehmen nicht an der Verbindlichkeit teil.

§ 3

§ 3Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.