Landesverordnung über die Verbindlichkeit der Zweiten Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms Mittleres Mecklenburg/Rostock Vom 10. Dezember 1999
- Ausfertigungsdatum:
- 10.12.1999
- Fundstelle:
- GVOBl. M-V 1999, 654
Aufgrund des § 9 Abs. 5 des Landesplanungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Mai 1998 (GVOBl. M-V S. 503, 613) verordnet die Landesregierung:
§ 1Die Zweite Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms Mittleres Mecklenburg/Rostock wird in der von der Landesregierung beschlossenen Fassung vom 29. November 1999 für verbindlich erklärt und liegt beim Amt für Raumordnung und Landesplanung Mittleres Mecklenburg/Rostock aus.
§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.