Landesverordnung über die Verbindlichkeit des Regionalen Raumordnungsprogramms Vorpommern Vom 29. September 1998*
- Ausfertigungsdatum:
- 29.09.1998
- Fundstelle:
- GVOBl. M-V 1998, 833
Aufgrund des § 9 Abs. 5 des Landesplanungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Mai 1998 (GVOBl. M-V S. 503, 613) verordnet die Landesregierung:
§ 1(1) Das Regionale Raumordnungsprogramm Vorpommern wird in der von der Landesregierung beschlossenen Fassung vom 8. September 1998 für verbindlich erklärt und liegt beim Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern aus.(2) Die verbindliche Wirkung des Programms gemäß § 5 des Landesplanungsgesetzes erstreckt sich auf die Ziele und die Karte im Maßstab 1:100 000. Begründungen und Erläuterungskarten nehmen nicht an der Verbindlichkeit teil.
§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.