RegPlMeckSeeV MV · Mecklenburg-Vorpommern

Landesverordnung über die Verbindlichkeit des Regionalen Raumordnungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte Vom 26. Juni 1998

Ausfertigungsdatum:
26.06.1998
Fundstelle:
GVOBl. M-V 1998, 644
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel RegPlMeckSeeV

Aufgrund des § 9 Abs. 5 des Landesplanungsgesetzes vom 31. März 1992 (GVOBl. M-V S. 242), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. April 1998 (GVOBl. M-V S. 388), verordnet die Landesregierung:

§ 1

§ 1(1) Das Regionale Raumordnungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte wird in der von der Landesregierung beschlossenen Fassung vom 9. Juni 1998 für verbindlich erklärt und liegt beim Amt für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte aus.(2) Die verbindliche Wirkung des Programms gemäß § 5 Landesplanungsgesetz erstreckt sich auf die Ziele und die Karte im Maßstab 1:100.000. Begründungen und Erläuterungskarten nehmen nicht an der Verbindlichkeit teil.

§ 2

§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.