Gesetz zum Fünften Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) Vom 24. November 2000
- Ausfertigungsdatum:
- 24.11.2000
- Fundstelle:
- GVOBl. M-V 2000, 534
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1(1) Dem zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Berlin, dem Land Brandenburg, der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Hessen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, dem Saarland, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt, dem Land Schleswig-Holstein und dem Freistaat Thüringen unterzeichneten Fünften Staatsvertrag zur Änderung des Rundfunkstaatsvertrages (Fünfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) wird zugestimmt. Der Fünfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. (2) Der Fünfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag tritt nach seinem Artikel 8 Abs. 2 am 1. Januar 2001 in Kraft*, wenn bis zum 31. Dezember 2000 alle Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt sind. Das In-Kraft-Treten wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt gegeben.
§ 2Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.