RdFunkVtr3ÄndG MV · Mecklenburg-Vorpommern

Gesetz zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung des Rundfunkstaatsvertrages (Dritter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) Vom 17. Dezember 1996

Ausfertigungsdatum:
17.12.1996
Fundstelle:
GVOBl. M-V 1996, 684
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel RdFunkVtr3ÄndG

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

§ 1(1) Dem zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Berlin, dem Land Brandenburg, der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Hessen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, dem Saarland, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt, dem Land Schleswig-Holstein und dem Freistaat Thüringen unterzeichneten Dritten Staatsvertrag zur Änderung des Rundfunkstaatsvertrages (Dritter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) wird zugestimmt.(2) Der Dritte Rundfunkänderungsstaatsvertrag tritt nach seinem Artikel 7 Abs. 2 am 1. Januar 1997 in Kraft*, wenn bis zum 31. Dezember 1996 alle Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt sind. Das Inkrafttreten wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekanntgegeben.

§ 2

§ 2Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.