RdFunkStVtrÄndStVtr7G MV · Mecklenburg-Vorpommern

Gesetz zum Siebten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Siebter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) Vom 9. März 2004

Ausfertigungsdatum:
09.03.2004
Fundstelle:
GVOBl. M-V 2004, 136
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel RdFunkStVtrÄndStVtr7G

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Staatsvertrag

§ 1 StaatsvertragDem zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Berlin, dem Land Brandenburg, der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Hessen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, dem Saarland, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt, dem Land Schleswig-Holstein und dem Freistaat Thüringen unterzeichneten Siebten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Siebter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) wird zugestimmt. Der Siebte Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

In-Kraft-Treten

§ 2 In-Kraft-Treten(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.(2) Der Siebte Rundfunkänderungsstaatsvertrag* tritt nach seinem Artikel 6 Abs. 2 am 1. April 2004 in Kraft, wenn bis zum 31. März 2004 alle Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt sind. Das In-Kraft-Treten wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt gegeben.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.