Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden zur Überwachung radioaktiver Stoffe im Trinkwasser (RadioTrinkwLVO) Vom 9. Dezember 2016 *)
- Ausfertigungsdatum:
- 09.12.2016
- Fundstelle:
- GVOBl. M-V 2016, 894
Zuständige Behörden
§ 1 Zuständige Behörden Zuständige Behörden für die Überwachung des Trinkwassers auf radioaktive Stoffe nach § 9 Absatz 5a , § 14a Absatz 1 Satz 3 und 5 und Absatz 4 , § 15 Absatz 3 Satz 3 und 5 , § 16 Absatz 1 Satz 1 und 6 , § 20a und § 21 Absatz 2 der Trinkwasserverordnung sind die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.