PsychThBerVertrStVtrG MV · Mecklenburg-Vorpommern

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Vom 19. Dezember 2005

Ausfertigungsdatum:
19.12.2005
Fundstelle:
GVOBl. M-V 2005, 632
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1Dem zwischen dem Land Brandenburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen unterzeichneten Staatsvertrag über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten wird zugestimmt.Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel

Artikel 2(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 8 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt zu machen.*

Eingangsformel PsychThBerVertrStVtrG

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.