Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über Personalausweise und zur Aufhebung des Gesetzes zur Durchführung des Passgesetzes Vom 2. Mai 2013
- Ausfertigungsdatum:
- 02.05.2013
- Fundstelle:
- GVOBl. M-V 2013, 294
Artikel 1Das Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über Personalausweise vom 10. Mai 1994 (GVOBl. M-V S. 574)1 wird aufgehoben.
Artikel 2Das Gesetz zur Durchführung des Passgesetzes vom 8. Juni 1994 (GVOBl. M-V S. 644, 728)2 wird aufgehoben.
Artikel 3Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.