ParlStBezügeAnpG MV 2011 · Mecklenburg-Vorpommern

Gesetz über die Anpassung der Amtsbezüge der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sowie entsprechender Versorgungsbezüge Vom 16. Dezember 2011 *)

Ausfertigungsdatum:
16.12.2011
Fundstelle:
GVOBl. M-V 2011, 1077, 1079
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel ParlStBezügeAnpG

(1) Die Erhöhung nach Artikel 1 §§ 2 und 6 gilt entsprechend für die Amts- und Versorgungsbezüge nach dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse Parlamentarischer Staatssekretäre. (2) Die Einmalzahlung nach Artikel 1 § 8 gilt entsprechend für die Amtsbezüge nach dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse Parlamentarischer Staatssekretäre. Für die Versorgungsbezüge nach dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse Parlamentarischer Staatssekretäre gilt Artikel 1 § 8 Absatz 6 entsprechend.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.