Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel (Bewohnerparkgebühr-Ermächtigungslandesverordnung - BGebErmLVO) Vom 29. September 2022
- Ausfertigungsdatum:
- 29.09.2022
- Fundstelle:
- GVOBl. M-V 2022, 536
Aufgrund des § 6a Absatz 5a Satz 5 in Verbindung mit Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2021 (BGBl. I S. 3108) geändert worden ist, verordnet die Landesregierung:
Übertragung der Ermächtigung
§ 1 Übertragung der ErmächtigungDie Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel wird auf die Gemeinden im eigenen Wirkungskreis übertragen.
Inkrafttreten
§ 2 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.