ParkGebErmV MV 2010 · Mecklenburg-Vorpommern

Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung zur Festsetzung von Parkgebühren Vom 8. Juli 2010

Ausfertigungsdatum:
08.07.2010
Fundstelle:
GVOBl. M-V 2010, 4080
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel ParkGebErmV

Aufgrund des § 6a Absatz 6 Satz 2 und 4 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2507) geändert worden ist, verordnet die Landesregierung:

§ 1

§ 1Die Ermächtigung zur Festsetzung von Parkgebühren für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen durch Gebührenordnungen (Parkgebührenordnungen) wird auf die Gemeinden im eigenen Wirkungskreis übertragen.

§ 2

§ 2Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.