Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung zur Festsetzung von Parkgebühren Vom 8. Juli 2010
- Ausfertigungsdatum:
- 08.07.2010
- Fundstelle:
- GVOBl. M-V 2010, 4080
Aufgrund des § 6a Absatz 6 Satz 2 und 4 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2507) geändert worden ist, verordnet die Landesregierung:
§ 1Die Ermächtigung zur Festsetzung von Parkgebühren für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen durch Gebührenordnungen (Parkgebührenordnungen) wird auf die Gemeinden im eigenen Wirkungskreis übertragen.
§ 2Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.