OVG20130403Entsch MV · Mecklenburg-Vorpommern

Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern Vom 3. April 2013

Ausfertigungsdatum:
03.04.2013
Fundstelle:
GVOBl. M-V 2014, 171
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel OVG20130403Entsch

Aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern vom 3. April 2013 - 4 K 24/11 - wird die Entscheidungsformel veröffentlicht:Die Landesverordnung über das Regionale Raumentwicklungsprogramm Vorpommern (RREP VP-LVO) vom 19. August 2010 (GVOBl. M-V S. 453) wird insoweit für unwirksam erklärt, als § 1 Absatz 3 Nummer 2 in Verbindung mit der verbindlichen Zielfestlegung in Abschnitt 6.5 Absatz 7 Satz 1 des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern in der Gesamtkarte (M 1 : 100 000) das Eignungsgebiet für Windenergieanlagen Iven/Spantekow ausweist.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.