Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern Vom 21. August 2010
- Ausfertigungsdatum:
- 21.08.2010
- Fundstelle:
- GVOBl. M-V 2010, 453
Aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 21. Oktober 2009 - 4 K 11/09 - wird die Entscheidungsformel veröffentlicht:§ 3 Absatz 1 Nummer 7 der Verordnung zur Änderung der Jagdzeiten, zur Aufhebung von Schonzeiten und zum Erlass sachlicher Verbote vom 14. November 2008 (GVOBl. M-V S. 445) wird für unwirksam erklärt.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.