OSGVStVtrG MV · Mecklenburg-Vorpommern

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband (OSGV-Staatsvertrag) Vom 10. Juni 1993

Ausfertigungsdatum:
10.06.1993
Fundstelle:
GVOBl. M-V 1993, 539
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel IDem am 17. Dezember 1992 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband (OSGV-Staatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird als Anlage 1 zu diesem Gesetz veröffentlicht.

Artikel

Artikel II(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 8 in Kraft* tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekanntzumachen.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.