Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband (OSGV-Staatsvertrag) Vom 10. Juni 1993
- Ausfertigungsdatum:
- 10.06.1993
- Fundstelle:
- GVOBl. M-V 1993, 539
Artikel IDem am 17. Dezember 1992 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband (OSGV-Staatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird als Anlage 1 zu diesem Gesetz veröffentlicht.
Artikel II(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 8 in Kraft* tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekanntzumachen.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.