OSGVStVtrÄndStVtrG MV · Mecklenburg-Vorpommern

Gesetz zum Staatsvertrag vom 29. September 2000 zur Änderung des Staatsvertrages vom 17. Dezember 1992 über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband Vom 19. Dezember 2000

Ausfertigungsdatum:
19.12.2000
Fundstelle:
GVOBl. M-V 2000, 565
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1Dem in Berlin am 29. September 2000 zwischen den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt unterzeichneten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel

Artikel 2(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt*, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt zu machen.

Eingangsformel OSGVStVtrÄndStVtrG

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.