Gesetz zum Staatsvertrag vom 29. September 2000 zur Änderung des Staatsvertrages vom 17. Dezember 1992 über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband Vom 19. Dezember 2000
- Ausfertigungsdatum:
- 19.12.2000
- Fundstelle:
- GVOBl. M-V 2000, 565
Artikel 1Dem in Berlin am 29. September 2000 zwischen den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt unterzeichneten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt*, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt zu machen.
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.