Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zuständigkeit des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg in Staatsschutz-Strafsachen Vom 2. Juli 2012
- Ausfertigungsdatum:
- 02.07.2012
- Fundstelle:
- GVOBl. M-V 2012, 250
Artikel 1 Zustimmung zum Staatsvertrag(1) Dem am 16. Februar 2012 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zuständigkeit des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg in Staatsschutz-Strafsachen wird zugestimmt.(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2 Inkrafttreten(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 in Kraft tritt, wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt gegeben*).
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.