Verordnung zur Auflösung der Landesvermögens- und Bauabteilung der Oberfinanzdirektion Rostock und der Landesbauämter Rostock und Greifswald Vom 5. Dezember 2003
- Ausfertigungsdatum:
- 05.12.2003
- Fundstelle:
- GVOBl. M-V 2003, 703
Aufgrund des § 12 Abs. 1 des Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens "Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern" vom 17. Dezember 2001 (GVOBl. M-V S. 600) verordnet das Finanzministerium:
§ 1Die Landesvermögens- und Bauabteilung bei der Oberfinanzdirektion Rostock sowie die Landesbauämter Rostock und Greifswald werden aufgelöst.
§ 2Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2004 in Kraft. Gleichzeitig tritt Abschnitt IV Nr. 1 des Erlasses über die Errichtung von Behörden im Lande Mecklenburg- Vorpommern vom 17. Januar 1991 (AmtsBl. M-V S. 32) außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.