Gesetz zur Zustimmung zum Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Norddeutsche Landesbank - Girozentrale - Vom 11. Dezember 2019
- Ausfertigungsdatum:
- 11.12.2019
- Fundstelle:
- GVOBl. M-V 2019, 750
Artikel 1(1) Dem am 6. Dezember 2019 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Norddeutsche Landesbank - Girozentrale - wird zugestimmt. (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 21 Absatz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt zu machen1).
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.