NordLBStVtrG MV 2019 · Mecklenburg-Vorpommern

Gesetz zur Zustimmung zum Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Norddeutsche Landesbank - Girozentrale - Vom 11. Dezember 2019

Ausfertigungsdatum:
11.12.2019
Fundstelle:
GVOBl. M-V 2019, 750
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1(1) Dem am 6. Dezember 2019 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Norddeutsche Landesbank - Girozentrale - wird zugestimmt. (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel

Artikel 2(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 21 Absatz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt zu machen1).

Eingangsformel NordLBStVtrG

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.