Gesetz zum Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk (NDR-Staatsvertrag) Vom 22. Mai 2021
- Ausfertigungsdatum:
- 22.05.2021
- Fundstelle:
- GVOBl. M-V 2021, 796
Artikel 1 Zustimmung zum Staatsvertrag über den Norddeutschen RundfunkDem am 9. März 2021 vom Land Mecklenburg-Vorpommern unterzeichneten Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk (NDR-Staatsvertrag) zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein wird zugestimmt. Der Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Es tritt außer Kraft, wenn die Bedingung des Absatzes 2 Satz 2 eingetreten ist. Das Außerkrafttreten wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt gegeben.(2) Nach Maßgabe seines § 52 Absatz 1 Satz 1 tritt der Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk am 1. September 2021 in Kraft. Sind bis zum 31. August 2021 nicht alle Ratifikationsurkunden bei der Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg hinterlegt, wird der Staatsvertrag gegenstandslos. Das Inkrafttreten wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt gegeben.
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.