MSIGLFöInstÜV MV · Mecklenburg-Vorpommern

Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Aufgaben im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung auf das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern Vom 28. Mai 2020*

Ausfertigungsdatum:
28.05.2020
Fundstelle:
GVOBl. M-V 2020, 398
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel MSIGLFöInstÜV

Die Norddeutsche Landesbank - Girozentrale - wird berechtigt, durch das von ihr errichtete Landesförderinstitut Mecklenburg- Vorpommern zur Durchführung der Programme der Sportförderung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung Verwaltungsakte zu erlassen und öffentlich-rechtliche Verträge zu schließen. Die Konkretisierung der Aufgaben erfolgt im Einzelfall mit der Beauftragung des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.